Honorar

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.


Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht, es sei denn Sie sind privat zusatzversichert und haben Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten.

Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. 

 

Kostenerstattung der IKK Südwest und der HKK

Meine Naturheilpraxis ist als qualifizierter Leistungserbringer für den Bereich Naturheilverfahren anerkannt und wird im Anbieterverzeichnis gelistet. Es besteht eine Kostenübernahme durch die IKK Südwest und die HKK. Die Kostenerstattung erfolgt im Rahmen des Gesundheitskontos. Bitte sprechen Sie über die genauen Konditionen mit Ihrer Krankenkasse.

 

 

Kontakt

Naturheilpraxis

Christina Happ

Von-Werth-Straße 21-23

50670 Köln

Rufen Sie einfach an unter

0179 4460139

 

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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